Beratungssitzungen allgemein

 

Es gibt verschiedene Arten von Beratungssitzungen:

 

Der rechtliche Oberbegriff für diese Form der Beratung und Hilfe ist: Geistheilung oder geistiges Heilen.

Darunter versteht der Gesetzgeber:

  • geistige,
  • geistig-spirituelle oder
  • energetische

      Heilmethoden.

 

Geistiges Heilen hat die Aufgabe und das Ziel, Heilung im ganzheitlichen Sinn zu fördern. Das bedeutet, den Mensch als Einheit zu betrachten, Krankheit als Störung des Gesamtsystemens Mensch zu verstehen und nicht als eine Fehlfunktion einzelner Organe oder Regelkreisläufe, wie es die Schulmedizin tut. Dazu gehört die Erkenntnis, das jede Krankheit eine mentale und seelische Komponente oder Ursache hat, die bei einer echten Heilung mit einbezogen werden muss:

  • die Balance zwischen Körper, Geist und Seele zu erhalten oder wieder herzustellen,
  • Energien zu aktivieren, zu harmonisieren, zu ergänzen oder abzuleiten,
  • dem Menschen zu helfen, Ganzheit zu erleben,
  • Wünschen und Bedürfnissen wahrzunehmen und umzusetzten,
  • dem Menschen zu helfen, Eigenverantwortung zu übernehmen und sein Selbstwertgefühl zu stärken.

 

Geistiges Heilen findet auf den tieferen Ebenen des Bewusstseins statt, es arbeite mit inneren Bildern und Vorstellungen der Seele und den energetischen Kräften der Natur und der Schöpfung. Es aktiviert und stärkt die Selbstheilungskräfte des Körpers und löst Blockaden und Disharmonien auf. Damit können körperliche und seelische Erkrankungen positiv beeinflusst werden.

 

Geistheilungen ersetzten nicht den Besuch und die Diagnose durch einen Mediziner.  Da Heilreaktionen nicht selten sind, sollte der behandelnde Arzt oder Heilpraktiker immer informiert sein. In einigen Fällen ist sogar eine direkte Zusammenarbeit notwendig.

 

Kosten:

    - für die 1. Stunde:  80,00 €,

    - danach wird pro angefangene 1/4 Stunde 20,00 € berechnet.

    - bei der Tierkommunikation wird pro angefangene 1/4 Stunde 20,00 € berechnet.